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DER WECHSEL DES PKV-TARIFS INNERHALB DER BISHERIGEN PRIVATEN KRANKENVERSICHERUNG NACH § 204 DES VERSICHERUNGSVERTRAGSGESETZES (VVG)
Jedes Jahr erhöhen viele private Krankenversicherungsgesellschaften ihre Beiträge und begründen dies mit steigenden Kosten für Medikamente, medizinische Geräte sowie medizinische Mitarbeiter und anderen Argumenten.
Von dieser Kostenexplosion waren in den vergangenen Jahren die größten PKV-Anbieter betroffen, wobei die Höhe der durchschnittlichen Steigerung bei Bestandskunden – je nach Tarif und Gesellschaft – zwischen 0,5 und 7 Prozent schwankte.
WAS IST ZU TUN?
Wenn Sie kein Geld zu verschenken haben, dann sollten Sie über einen Tarifwechsel innerhalb Ihrer privaten Krankenversicherungsgesellschaft schnellst möglich nachdenken. Denn diese Vorgehensweise gestattet Ihnen häufig den Ausstieg aus Ihrem alten und teuren Tarif.
Aber auch wenn Sie für einen Wechsel der Versicherungsgesellschaft zu alt oder zu krank sind, können Sie gemäß § 204 VVG einen Wechsel in einen anderen Tarif jederzeit verlangen. Doch nicht nur der § 204 VVG unterstützt Sie bei einem solchen Vorhaben. Auch die „VVG-Informationspflichtverordnung“, kurz „VVG-InfoV“, kommt Ihnen auch zu Hilfe.
Bei Prämienerhöhungen nach § 6 Abs. 2 VVG-InfoV muss die Krankenversicherung Sie zum Beispiel auf das Recht hinweisen, den Tarif wechseln zu können. Bei Beitragserhöhungen, die über 60 jährige privat Krankenversicherte betreffen, muss die Versicherungsgesellschaft sogar die PKV-Tarife nennen, die einen gleichartigen Versicherungsschutz wie ihr bisheriger Tarif bieten und die bei einem Wechsel für sie günstiger wären.
Für diese Tarife müssen darüber hinaus die individuell zu zahlenden Prämien nach dem sogenannten „Niederstufungsangebot“ gemäß § 6 Abs. 2 VVG-InfoV angegeben werden.
WIE ERKLÄRT SICH DIE ENORME KOSTENSTEIGERUNG INNERHALB DER TARIFE?
Wenn aus bestimmten Tarifen, mehr gesunde Menschen als geplant ausscheiden, oder sich für eine andere private Krankenversicherung entscheiden, verbleiben nicht selten mehr Kranke Menschen in dem Tarif einer Altersgruppe, als von der Versicherungsgesellschaft vorgesehen. In einem solchen Fall, sprechen die Experten von „Entmischung“. Dies bedeutet, dass das Verhältnis zwischen kranken und gesunden Kunden nicht weiterhin so vermischt ist, dass sich Einnahmen und Kosten die Waage halten. Hier überwiegen die „schlechten Risiken“, was natürlich höhere Kosten für die Versicherungsgesellschaft nach sich zieht.
Das Ergebnis: Der Tarif verteuert sich in der jeweiligen Altersgruppe sehr stark.
IHRE VORTEILE DURCH EINEN WECHSEL
Je länger Sie in Ihrem Tarif versichert sind und je mehr Beiträge Sie zahlen, desto aussichtsreicher ist statt eines PKV-Wechsels, das durch eine Tarifoptimierung bei der bisherigen privaten Krankenversicherung zu erwartende finanzielle Einsparpotential. Durch eine solche Änderung können Sie jährlich bis zu mehrere tausend Euro einsparen. Ein Tarifwechsel ist in der Regel dem Verlassen Ihrer privaten Krankenversicherungsgesellschaft unbedingt vorzuziehen, wenn Sie seit mindestens sieben Jahren Krankenvollversicherter sind.
Das Gute daran ist: Die aus dem Altvertrag erworbenen Altersrückstellungen und gewonnen Rechte müssen auf den neuen Tarif in voller Höhe übertragen werden. Sie können diese Veränderung jederzeit vollziehen. Der § 204 des VVG stellt nämlich eine Schutzvorschrift für Sie, als privat Krankenversicherten, dar. Durch einen Tarif-Wechsel innerhalb Ihrer Versicherungsgesellschaft können Sie den Beitrag häufig um bis zu 40 Prozent senken, ohne die Einbuße von Leistungen und eine erneute Gesundheitsprüfung befürchten zu müssen.
Die bisher angesparten Altersrückstellungen werden komplett in den neuen Tarif übertragen und dort beitragsmindernd angerechnet. Auch erfolgt die Berechnung Ihres Einstiegs zum ursprünglichen Eintrittsalter und nicht für Ihre aktuelle Altersstufe. Ebenso können Sie optional in alle Tarife wechseln, beispielsweise in die sogenannten „Alte-Welt-Tarife“ von vor dem Jahr 2009.
VOR ALLEM FÜR MENSCHEN AB 55 JAHREN UND FÜR RENTNER LASSEN SICH BEITRAGSENTLASTUNGEN REALISIEREN
Die Erhöhungen der Versicherungsprämien stellen vor allem für Rentner häufig eine große finanzielle Herausforderungen dar.
Denn meist verfügen ältere Menschen im Rentenalter über weniger Geld als während der Zeit ihrer Berufstätigkeit. Da ist der PKV-Tarifwechsel innerhalb der eigenen Versicherungsgesellschaft eine willkommene Alternative und eine attraktive Möglichkeit, um kosten Monat für Monat zu sparen.
Um die über viele Versicherungsjahre bei der gleichen privaten Krankenversicherung angesparten Altersrückstellungen nicht zu verlieren, können Rentner erheblichen Beitrag sparen, indem sie in einen kostengünstigeren Tarif bei ihrer bisherigen Versicherungsgesellschaft wechseln. Dabei müssen sie nicht auf ihren bisherigen Leistungsumfang verzichten. Der Wechsel für Rentner in einen anderen Tarif, ist also völlig problemlos. Der bestehende Vertrag, muss nicht gekündigt werden und dementsprechend sind keine weiteren Fristen einzuhalten.
Die Versicherungsgesellschaften dürfen nur dann eine neue Gesundheitsprüfung oder einen Risikozuschlag verlangen, wenn der von Ihnen favorisierte Tarif mehr Leistungen als der bisherige umfasst. Diese neuerliche Prüfung darf sich dann aber nur auf das Gebiet der Mehrleistung erstrecken. Sollten Sie diese Gesundheitsprüfung jedoch scheuen oder nicht bestehen, dann können Sie auf die Mehrleistung verzichten, so dass in dem neuen, günstigeren Tarif der alte Leistungsumfang bestehen bleibt.
EINE WEITERE GUTE MÖGLICHKEIT IST DIE KOSTENSENKUNG DURCH OPTIMIERUNG DES RISIKOZUSCHLAGES
Sie können ebenso nur eine Optimierung Ihres PKV-Risikozuschlages vornehmen, da diese einmal vereinbarten Zuschläge für Vorerkrankungen nicht „in Stein gemeißelt“ und häufig ohnehin zeitlich begrenzt sind. So können Sie die Herabsetzung Ihres Risikozuschlages verlangen, sollte Ihre Erkrankung die risikoerhöhende Relevanz gemäß Vertrag verlieren.
Über diese Perspektive informieren wir Sie deshalb, weil die Versicherungsgesellschaft nicht dazu verpflichtet ist, Sie auf die Möglichkeit der Reduzierung oder Streichung des Zuschlages hinzuweisen. Auch existiert kein Automatismus, wonach die Gesellschaft den Risikozuschlag, basierend auf der Tarifvereinbarung, nach eigenem Ermessen streicht. Hier müssen Sie also in der Regel selbst aktiv werden!
Nutzen Sie deshalb Ihr Recht!!
MEIST IST DER VERBLEIB IN DER PRIVATEN KRANKENVERSICHERUNGSGESELLSCHAFT DIE BESSERE ALTERNATIVE
Viele Versicherungsnehmer sind nach der Anhebung ihrer Beiträge geneigt, spontan die private Versicherungsgesellschaft zu wechseln oder sogar in die gesetzliche Krankenversicherung zurückzukehren.
Daher unser Experten-Tipp: Sollten Sie schon eine längere Zeit im jetzigen Tarif versichert sein, empfehlen wir, den Wechsel des PKV-Tarifs innerhalb Ihrer bisherigen Versicherungsgesellschaft vorzunehmen, da andernfalls angesparte Altersrückstellungen verloren gehen.
HIER NUN NOCH EINMAL DAS WICHTIGSTE ÜBER DEN TARIFWECHSEL INNERHALB IHRER BESTEHENDEN VERSICHERUNGSGESELLSCHAFT
Fazit:
Wechseln Sie nicht sofort in den Basistarif, denn dieser ist teuer (Stand 2015: 639,38 Euro pro Monat) und leistet zudem weniger. Nehmen Sie diesen nur in Notfällen, wie zum Beispiel bei Arbeitslosigkeit in Anspruch, denn dann zahlt das Jobcenter Ihren Versicherungsbeitrag.
Erhöhen Sie nicht unüberlegt Ihren Selbstbehalt. Dieser reduziert zwar oft Ihre Beiträge, jedoch nur mit kurzfristiger Wirkung. Sobald nämlich die Selbstbeteiligung im Krankheitsfall voll ausgeschöpft werden muss, steigt wiederum die Selbstbeteiligung und damit erhöhen sich auch Ihre Kosten.
Der Wechsel innerhalb der PKV ist völlig unabhängig von Ihrem Alter. Sie können diesen Schritt auch vollziehen, wenn Sie über 55 Jahre alt sind oder schon ein höheres Alter erreicht haben. Die Grenze von 55 Jahren gilt einzig als Voraussetzung für den erstmaligen Eintritt in die private Krankenversicherung!
Wegen eines Tarifwechsels sollten Sie auf keinen Fall einen Aufpreis akzeptieren! Mit diesem „Tarifstrukturaufschlag“ möchten viele Versicherungsgesellschaften den Tarifwechsel unattraktiv machen. Jedoch ist ein solches Vorgehen gesetzlich untersagt, wie schon im Jahre 2010 das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig bestätigte (Quelle: BVerwG, Urteil vom 23.06.2010 – 8 C 42.09). Seitdem besteht Rechtssicherheit darüber, dass der pauschale Risikozuschlag wegen eines Tarifwechsels nicht zulässig ist.
Häufig wird die Behauptung aufgestellt, dass durch einen Wechsel des PKV-Tarifs innerhalb der bisherigen Versicherungsgesellschaft Leistungen verloren gingen. Diese Aussage ist eindeutig falsch, wenn der Tarifwechsel richtig durchgeführt wird.
So ist also vor allem den Versicherten, die schon lange in der privaten Krankenversicherung sind, (in aller Regel) immer der Verbleib innerhalb der bisherigen Versicherungsgesellschaft bei einem Wechsel des PKV-Tarifs zu empfehlen!
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